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FDP-Ortsverband Gütersloh

Neues aus Rat und Ausschüssen

Kulturausschuss 24.11.2011

Zukunft der Stadthalle gesichert

Mit überwältigender Mehrheit wurde der Antrag der FDP Fraktion zur Machbarkeitsstudie zur Zukunft der Stadthalle angenommen. Wir wollen eine zielführende Diskussion anstoßen, die aufzeigt, welchen Anforderungen unsere Stadthalle in Zukunft gewachsen sein muss und wie sie sich auf dem Veranstaltungsmarkt positioniert. Ob die Stadthalle dafür saniert oder neugebaut werden muss, ist dabei noch offen. Aber wir wehren uns gegen Denkverbote. Alles muss möglich sein.

Umweltausschuss 21.11.2011

Die FDP hat aufgedeckt, dass die Stadt Feuerwehrfahrzeuge, wegen Kartellbildung der Anbieter, überteuert gekauft hat. Der Schaden, der der Stadt dabei entstanden ist, kann noch nicht beziffert werden. Durch beharrliches Nachhaken der FDP und die richtigen Fragen, wurde verhindert, dass der Stadt weiterer Schaden entsteht. Unsere Fragen waren:
1. Wie viele Feuerwehreinsatzfahrzeugehat die Stadt Gütersloh von den am sog. Feuerwehrkartell beteiligten Unternehmen in dem genannten Zeitraum bezogen?
2. Von welchen Unternehmen wurden diese Fahrzeuge bezogen?
3. Welches Volumen hatten die Aufträge zur Beschaffung dieser Fahrzeuge insgesamt?
4. Wie hoch ist der der Stadt Gütersloh entstandene Schaden?
5. Enthielten die mit den kartellierenden Unternehmen abgeschlossenen Lieferverträge bzw. die Vertragsbedingungen der Ausschreibungen pauschalierte Schadensersatzregelungen (Vertragsstrafeklauseln), die den Fall eines wettbewerbsbeschränkenden Verhaltens des Vertragspartners erfassen?
(Antworten: Siehe Presseartikel WB vom 23.11.2011)
Inwiefern die Stadt Schadensersatzansprüche gegenüber den beteiligten Firmen geltend macht, wird geprüft.

Fragen der FDP zur Betreuungsplatzsituation für Kindergartenkinder

Beantwortung der Fragen der FDP-Fraktion zur Sitzung des Jungedhilfeausschusses am 10.11.2011:

1. Wie stellt sich die Situation bei der Gewinnung von Tagespflegemüttern/ Vätern aktuell dar? Ist das in der Vorlage zur JHA-Sitzung vom 10.03.11 beschriebene Ziel eines Aufbaus der Tagespflegeplätze von 150 auf 198 realistisch?
Antwort:
Es befinden sich noch ca. 12 Personen in der Qualifizierungsphase, die diese im kommenden Frühjahr bzw. Sommer beenden werden. Der Ausbau wird auch darüber hinaus noch weiter vorangetrieben.
Zurzeit werden 212 Kinder in der Tagespflege betreut. Davon sind ca. 160 Kinder unter, die anderen 52 Kinder über 3 Jahre alt. Die Belegung in der Tagespflege ist immer eine Momentaufnahme, weil durch Geburtstage regelmäßig U3-Kinder in den Ü3-Bereich überwechseln. Bei dem derzeitigen Bestand an Tagesmüttern/ -vätern könnten auch noch einige Kinder aufgenommen werden (ca. 30). Zusätzlich dürften auch schon die in der Qualifizierungsphase befindlichen Tagesmütter/-väter vereinzelt Kinder aufnehmen. Rein theoretisch könnten alle Plätze mit U3-Kindern belegt werden, da es in der Tagespflege keine Festlegung der genehmigten Platzzahl auf U3 oder Ü3 gibt. Die Verwaltung geht daher momentan davon aus, das (ehrgeizige) Ziel mit 190 Plätzen für U3-Kinder erreichen zu können.

2. Wenn die in den Ausbaustufen 5 und 6 zusätzlich vorgesehenen 2 neuen Einrichtungen notwendig werden, wofür vieles spricht, gibt es noch Chancen für die in der Planung berücksichtigten Fördermittel des Landes in Höhe von 828000 € oder muss die Stadt Gütersloh die Investitionskosten von 6 Mio. € dann allein stemmen? Besteht für die Ausbaustufen 5 und 6 nicht der gleiche Zeitdruck wie für die Ausbaustufen 3 und 4 hinsichtlich der Fördermittel und der Erfüllung des Rechtsanspruchs ab dem Kindergartenjahr 2013/14?
Antwort:
Das Land hat für die Jahre 2012 und 2013 insgesamt 792.497 € für die Stadt Gütersloh als Invest-U3-Fördermittel in Aussicht gestellt. Eine Erhöhung der Landesförderung ist zurzeit nicht beabsichtigt. Das heißt, alle U3-Maßnahmen, die bis 2013 in Gütersloh noch anstehen, müssen aus diesen pauschalen Fördermitteln bedacht werden. Weil also die Ausbaustufen 5 und 6 nicht mehr mit Landesmitteln gefördert werden können, ist die Verwaltung an dieser Stelle zurückhaltend und will Geburtenzahlen und aktuelle Bedarfsentwicklungen weiter beobachten und analysieren, auch auf die Gefahr hin, dass benötigte Betreuungsplätze dann zum 01.08.2013 nicht (pünktlich) zur Verfügung stehen. Grundsätzlich wäre noch die Frage zu klären, wie die Fördermittel aus der fachbezogenen Pauschale für die Jahre 2012 und 2013 endgültig verteilt werden sollen.

3. In der Vorlage wird angedeutet, dass die aktuellen Geburten- zahlen 2011 einen zunehmenden Trend erkennen lassen. Wie hoch sind die konkreten Geburtenzahlen bis Ende September oder Oktober 2011 im Vergleich zum Vorjahr
Antwort:
Die Fachplanung (Seite 15, Tabelle 6) gibt für das Jahr 2010 insg. 858 Geburten an (Stand: 01.01.2011) und prognostiziert für 2011 auf der Basis des Geburtenquotienten 815 Geburten (und in den folgenden Jahren kontinuierlich weiter sinkend). Durch Zuwanderungsgewinne liegt die Zahl der im Jahr 2010 geborenen Kinder mit Stand vom 30.09.2011 jedoch schon bei 876. In 2011 sind bis zum 30.09. insg. 640 Kinder in Gütersloh geboren worden. Dies bedeutet hochgerechnet für das gesamte Jahr 2011 eine Kinderzahl von ca. 850 bis 860.

4. War im März 2011 bei Vorlage der Fachplanung zur Tagesbetreuung von Kindern nicht erkennbar, dass bei der Planung von neuen Einrichtungen bis zur Fertigstellung ca. 2 Jahre benötigt werden und somit die Entscheidungen nicht erst im ersten Halbjahr 2012 getroffen werden können?
Antwort:
Es bestanden durchaus Vorüberlegungen in der Verwaltung, bereits mit der Einbringung der Fachplanung dem JHA entsprechende Beschlussvorschläge zu unterbreiten, mit der Realisierung der Ausbaustufen 3 ff. zu beginnen. Aufgrund der nicht einschätzbaren Risiken und Entwicklungsmöglichkeiten ist die Verwaltung seinerzeit jedoch zu der Überzeugung gelangt, vorsichtig an die Realisierung neuer Standorte heranzugehen. Wenn die in der Vorlage genannten Risiken (Änderung des Einschulungsstichtages usw.) oder auch der unter der Antwort zu Frage 3. genannte Trend der Zuwanderungen so nicht eingetroffen wären, hätte dies sonst möglicherweise zur Schaffung von Überkapazitäten geführt. Die Verwaltung hat es daher eher in Kauf genommen, zum jetzigen Zeitpunkt unter Zeitdruck zu geraten, als frühzeitig anhand unklarer Annahmen Fakten zu schaffen, die nicht mehr oder nur unter finanziellem Mehraufwand hätten korrigiert werden können.

5. In der Vorlage zur JHA-Sitzung am 10.03.11 sind die Investitionskosten für die neu zu schaffenden Einrichtungen der Ausbaustufe 3 – 5 mit jeweils 3 Mio. beziffert. In der Sitzung wurde diese Summe als Obergrenze bezeichnet. Wie stellt sich die Investitionssumme aus heutiger Sicht dar? Was hat die zugesagte Suche nach kostengünstigeren Alternativen (z. B. Nutzung vorhandener Gebäude) ergeben?
Antwort:
Die in der Fachplanung im März genannten Kosten sind Gesamtkosten über Alles, also einschließlich Planung, Grunderwerb, Bau, aber auch Ausstattung, Herrichten der Außengelände pp. und stellen jeweils die Obergrenze dar. Die in der aktuellen Vorlage genannten Beträge umfassen zunächst einmal die Kosten für Planung, Grunderwerb und Bau. Kosten für die Ausstattung sowie das Herrichten der Außengelände müssen noch genau ermittelt werden und können erst zum Haushalt 2013 eingestellt werden. Die Suche nach kostengünstigeren Alternativen hat bisher leider keinen Erfolg gehabt. Insbesondere wurde in Zusammenarbeit mit der Abteilung „Schulen“ des Fachbereiches geprüft, ob möglicherweise nicht mehr benötigter Schulraum genutzt werden könnte. Hier ergibt sich höchstens einmal die Möglichkeit, für einen begrenzten Zeitraum eine Notgruppe o.ä. einzurichten. Die Prüfung, ein ehemaliges Einzelhandelgeschäft zu einer Tageseinrichtung umzubauen, führte zu dem Ergebnis, dass dies im Endeffekt mindestens auf die Kosten eines kompletten Neubaus hinausgelaufen wäre.

6. Ist bei den Überlegungen zu Neubauten auch geprüft worden, ob es möglich ist, diese in PPP zu erstellen?
Antwort:
Seit dem 2.11.2011 ist eine Teilzeitstelle im Rahmen eines Projektauftrages besetzt worden, u.a. mit dem Auftrag, alternative Finanzierungs- und Umsetzungsmöglichkeiten bei der Neuschaffung von Tageseinrichtungen und auch im Hinblick auf die Trägerschaft zu prüfen und zu vergleichen. Dies soll auch noch für die Ausbaustufen 3 und 4 gelten. Speziell zum Thema PPP wird daran erinnert, dass im Zuge der Erweiterung des SG eine umfangreiche Prüfung einer solchen Maßnahme vorgenommen worden ist, die zu keinem positiven Ergebnis geführt hat. Da eine PPP grundsätzlich auf einer Reihe von Annahmen als Voraussetzung für ein Ergebnis beruht, bevorzugt die Verwaltung die Prüfung alternativer Errichtungs- und/oder Betreibermodelle, die konkret mit validen Zahlen zu belegen und zu vergleichen sind.


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